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Satzung |
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Angelfreunde "Lahmer Hecht" |
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§ 1 | Wir angeln nicht mit lebenden Köderfischen. |
§ 2 | Die Angelausrüstung ist nie ohne Beobachtung am Gewässer (Über Nacht schon gar nicht!) |
§ 3 | Pro Person wird mit maximal 2 Ruten geangelt. Pro Rute ein Haken. Raubfischangeln mit maximal 2 Drillingen. |
§ 4 | Schonzeiten für Hecht und Zander: 1. Januar bis 15. Mai |
§ 5 | Mindestmaße: Hecht 50 cm, Zander 40 cm, Karpfen 36 cm |
§ 6 | Wir beschränken uns beim Fangen von Edelfischen auf einen pro Art und Woche. Ausnahmen werden auf unserer Anglerversammlung beschlossen. |
§ 7 | Der gefangene Fisch wird von uns nach dem Anlanden, sofort betäubt, durch Herzstich getötet und dann erst vom Haken gelöst. |
§ 8 | Wir behindern keine anderen Angler |
§ 9 | Wir nehmen Rücksicht auf badende Personen und Kinder. |
§ 10 | Wir füttern keine Wasservögel und achten darauf, dass keiner unseren See verschmutzt. |
§ 11 | Jeder gefangene Edelfisch wird in der Fangstatistik eingetragen, damit wir wissen, wie unser Fischbestand ist |